Der Koch/die Köchin

Der OV-Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.

Hierzu hat er:

  • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
  • die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
  • Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
  • die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
  • entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
  • das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.

Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei langanhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)

Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.

Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.

Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Die Ausübung der Funktion erfordert umfassende Kenntnisse in Planung und Zubereitung von Verpflegung, Organisationstalent, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Das Gesundheitszeugnis einer dafür autorisierten Untersuchungsstelle steht zwar noch in der STAN, ist aber nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Ersetzt wird es durch eine Hygieneschulung nach Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz, die üblicherweise das Gesundheitsamt vornimmt.