Der/Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne, sondern auch externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes Zeit begrenzt unterstützt werden.

Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sollte neben einem sicheren Auftreten, kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzen und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle.