Der/Die Stellvertretende Ortsbeauftragte

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten schriftlich mit Urkunde berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte kann wiederum durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten werden.

Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.

Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Der stellvertretende Ortsbeauftragte sollte neben dem Gespür für die Bedeutsamkeit des Ehrenamts, Urteilsvermögen besitzen, einfühlsam und organisatorisch begabt sein, sowie über Kenntnisse in der Menschenführung verfügen. Allgemeine Büro-IT Kenntnisse und grundlegendes Verwaltungswissen können nicht schaden.