Ausbildungsverlauf

Wie läuft es nun ab, wenn man sich entscheidet mit seinem Hund Rettungshundeführer im THW zu werden?
Für den Menschen gilt es erst einmal die sog. Grundausbildung zu machen, die jeder THW-Helfer durchläuft.
In der Fachgruppe Ortung kann der Helfer in dieser Zeit bereits an den Diensten teilnehmen.
Nach Bestehen der Grundausbildungsprüfung beginnt für den Helfer die sogenannte Fachausbildung in der Ortung.
Diese kann durch Lehrgänge an den Bundesschulen des THW ergänzt werden.
Für den Hund ist die erste Instanz der sogenannte Eignungstest, in dem er seine grundsätzliche Eignung für die Aufgabe unter Beweis stellen muss.
Wie alle Prüfungen im Rettungshundewesen wird auch diese von einem Team abgelegt, das heißt der Hund wird stets mit dem gleichen Menschen zusammen arbeiten.
Für den Eignungstest muss der Hund mindestens 14 Monate alt sein. Die Ausbildung sollte er allerdings dennoch so früh wie möglich beginnen, wenn machbar schon im Welpen Alter.
Als nächste Stufe erfolgt die sogenannte Vorprüfung (Stufe 2), in der der Hund bereist selbständig suchen und Anzeigen muss.
Sie ist als eine Art Vortest für die eigentliche Prüfung zu sehen um Schwachstellen in der Arbeit aufzudecken und beheben zu können.
Die Einsatztauglichkeit für die Arbeit in den Trümmern wird mit der Stufe 3a erworben, bei der der Hund drei Verstecke selbständig ausarbeiten und anzeigen muss. Es wird in den Prüfungen natürlich nicht nur der Hund, sondern auch der Hundeführer abgeprüft, der ebenfalls seine Fähigkeiten und sein Wissen unter Beweis stellen muss.
Für die Personensuche in Feld und Wald wird die Einsatztauglichkeitsprüfung Fläche (3b) abgelegt.
Einsätze in der Fläche sind zwar häufiger als in den Trümmern, doch wird im THW stets die Trümmerprüfung zuerst abgelegt, da unsere Bundesanstalt ihren Ursprung im Katastrophenschutz hat.
Diese Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden und müssen alle drei Jahre erneuert werden um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. In den Jahren dazwischen wird ein Leistungstest abgelehnt, der jedoch nicht zum Erlöschen der Einsatzfähigkeit führen kann.
Der Hund ist so für Einsätze im Inland und in Anrainerstaaten qualifiziert.