Teaserbild

Starte jetzt deine Grundausbildung

Ab ins THW!

Ehrenamtliches Engagement – was erwartet mich da? Welche Rechte, welche Pflichten habe ich als freiwillige Einsatzkraft im THW?

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Dienst im THW.

 

Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

Wenden Sie sich einfach an das THW in Ihrer Nähe. Die THW-Ortsbeauftragten der nächstgelegenen Ortsverbände oder die THW-Regionalstelle stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. In den Ortsverbänden können Sie auch mal in den Dienst reinschnuppern oder direkt Ihren Aufnahmeantrag stellen. 

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren können als Junghelferinnen und Junghelfer auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Nähere Informationen zur THW-Jugend finden Sie hier.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

1.    Sie haben ein ehrliches Interesse am THW und seiner Arbeit. 

2.    Sie sind bzw. du bist mindestens sechs Jahre alt. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. 

3.    Sie möchten das THW bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.

4.    Sie sind bereit, im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Eignung eine Einsatzbefähigung zu erwerben oder unterstützend im Rahmen Ihrer Fähigkeiten eingesetzt werden. 

5.    Sie sind grundsätzlich bereit, an Einsätzen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen und sich entsprechend ausbilden zu lassen. 

6.    Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden. 

7.    Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

8.    Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung). 

9.    Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit Annahme des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Als Helferin bzw. Helfer stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

Der Dienst im THW beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis beenden. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt im THW funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Doch ein Einsatz richtet sich nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten. Das THW arbeitet mit den Arbeitsgebern als Partner eng zusammen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Dass das freiwillige Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch für Arbeitgeber viele Vorteile hat, ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Argument: THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen darüber hinaus viele Zusatzqualifikationen mit – von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien.

Das THW sorgt dafür, dass Ihren Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Mehr zu Thema Arbeitgeber und THW finden sie hier

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gesetzlich unfallversichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz. Das THW ist daher auf zuverlässige Einsatzkräfte angewiesen. Die regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten des THW, insbesondere im Ortsverband, ist eine wichtige Voraussetzung. Nur so kann das THW seine Einsatzfähigkeit sicherstellen. Deshalb gibt es für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Notwendige persönliche Daten müssen dem THW zur Verfügung gestellt werden. Die gesundheitliche Eignung spielt hierbei eine besondere Rolle, weshalb Sie als THW-Kraft an medizinischen Untersuchungen teilnehmen müssen. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Zusätzlich müssen sich Helferinnen und Helfer entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden lassen und – bei Einsatzbefähigung – an Einsätzen teilnehmen. Dabei sind Vorschriften und Weisungen zu beachten, wie beispielsweise die Bekleidungsrichtlinie. Darin ist festgeschrieben, wie sich THW-Kräfte im Dienst bekleiden müssen, um sicher arbeiten zu können. 

Während des Dienstes ist auf Alkohol oder sonstige berauschende Mittel zu verzichten. Die bzw. der zuständige Vorgesetzte oder Leitende kann Ausnahmen vom Alkoholverbot zulassen.

Was ist, wenn ich an Diensten nicht teilnehmen kann? 

Grundsätzlich ist das kein Problem. Um verlässlich planen zu können, sind vorhersehbare Abwesenheiten im Vorhinein anzuzeigen, unvorhersehbare Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn. 

 

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht an Einsätzen teilnehmen möchte oder keine Einsatzbefähigung erwerben kann?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Je nach Interesse und Fähigkeiten können Sie unterstützende Fähigkeiten ausüben, z. B. Betreuung der Minigruppe, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Aufgaben bei der Unterhaltung der Liegenschaft etc. Welcher Tätigkeit eine Helferin oder ein Helfer ohne Einsatzbefähigung konkret nachgeht, kann gemeinsam vor Ort entschieden werden. 

Entsprechende arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Voraussetzungen müssen dabei natürlich auch von Helferinnen und Helfern ohne Einsatzbefähigung beachtet werden. Um das THW und seine Aufgaben kennenzulernen, erhalten auch diese Helferinnen und Helfer eine niedrigschwellige Ausbildung (angepasste Grundausbildung). 

1A_Standardkontaktformular

Kontaktformular
Felder mit * sind Pflichtfelder!